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Arbeitsgebiete:

Schwerpunkt Sozialrecht / Versicherungsrecht

Das Sozialrecht ist eines der ältesten und für den Menschen und seine existentiellen Bedürfnisse maßgebliches Rechtsgebiet.

Wird der Mensch krank, arbeitsunfähig, erwerbsunfähig, arbeitslos, pflegebedürftig oder verunfallt bei der Arbeit, immer ist es das Sozialrecht häufig auch mit Hilfe des Arbeitsrechts, welches in diesem Fall ein wirtschaftliches Auffangnetz spannen kann.

Dieses Auffangnetz ist im Laufe der Jahre immer dichter geworden zum Nutzen des Menschen, teilweise jedoch auch unübersichtlicher.

Wir sind seit 1983 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig und gehören zu den ersten zugelassenen Fachanwälten für Sozialrecht in unserem Bundesland; wir können daher auf fundierte, gewachsene Kenntnisse auf dem Gebiet des Sozialrechts zurückgreifen, die durch ständige Fortbildung immer dem neuesten Stand entsprechen.

Wir können Ihnen daher helfen sich im Sozialrecht zurechtzufinden und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Einer der Schwerpunkte unseres sozialrechtlichen Arbeitsgebietes ist die Gesundheit und der Gesundheitsschaden des Menschen, sei es bei Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung, im Schwerbehindertenrecht, bei Arbeitsunfällen / Verkehrsunfällen, im Krankenkassenrecht / Pflegeversicherung; sei es gegen private Versicherungsunternehmen oder öffentliche Behörden.

Immer ist die umfassende Auseinandersetzung mit medizinisches Fragen und medizinischen Gutachten erforderlich.

Dieses setzt jedoch Kenntnis von medizinischen Sachverhalten und viel Zeit für das Studium der Gutachten und medizinischen Fragen voraus.

Diese fachlich-medizinische Kompetenz bringen wir auf Grund unserer jahrzehntelangen Berufserfahrung und Beschäftigung mit medizinischen Gutachten und medizinischen Fragen sowie medizinischer Fachliteratur mit und die Zeit dafür nehmen wir uns für Sie.

Dieses gilt in gleicher Weise, wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Unfallversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, bei privaten Krankenversicherungen.

 

Im Falle eines Rechtsstreites ist auch hier die kompetente Beschäftigung mit medizinischen Gutachten und medizinischen Fragestellungen die unabdingbare Voraussetzung, um Ihnen helfen zu können und Ihr Anliegen rechtlich zu einem guten Ende führen zu können.

 

Beispiele aus dem Sozialrecht

  • Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit
  • Rentenleistung bei Erwerbsminderung
  • Unfallversicherungsrecht z. B. bei  Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz oder Verkehrsunfällen
  • Berufsgenossenschaften / Berufskrankheit
  • Krankenkasse / Krankengeld, Kündigung der Krankenkasse
  • Schwerbehinderung
  • Sozialversicherungsrecht
  • Beitragsforderungen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
  • Statusfeststellung
  • abhängig Beschäftigte / selbstständig Beschäftigte
  • mitarbeitende Familienangehörige, Geschäftsführer / Gesellschaftergeschäftsführer, Scheinselbständigkeit),
  • Unterhaltsforderung des Sozialamtes gegenüber Angehörigen (Elternunterhalt),
  • Pflegeversicherung (Pflegestufe / Pflegegeld),
  • Heimrecht,
  • Kur, Rehabilitationsleistungen,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Opferentschädigung,
  • Bundesversorgungsgesetz,
  • Rentenrecht,
  • Wegeunfälle,
  • Vertragsarztrecht,
  • Arztrecht, Krankenhausrecht,
  • Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld, Sperrzeit,
  • Harzt IV / Leistungen nach SGB II, BaFöG, Kindergeld
CR-Regine-Markert-Rohland
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Rechtsanwältin Regine Markert-Rohland, Fachanwältin für Sozialrecht in 30175 HannoverIhre Ansprech­partnerin für dieses Rechtsgebiet

Frau Regine Markert-Rohland

Fachanwältin für Sozialrecht

 

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